HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG:Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen und beinhaltet:
- Reinigen der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung
- Bügeln
- Einkaufen
- Kochen
- Spülen
ZUSÄTZLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN (§45 SGB XI)
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Damit sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützt werden, zum Beispiel durch:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen, etc.
- Begleitung / Fahrdienste wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang